Gesetzliche Krankenversicherung
Selbstbeteiligung bestehen für Heilmittel, Medikamente, Rehabilitationsmaßnahmen, Zahnersatz und Krankenhausaufenthalt.
Private Krankenversicherung
Wahlweise mit und ohne Selbstbeteiligung.Es können individuelle Selbstbehalte vereinbart werden. Selbstbehalte reduzieren den Versicherungsbeitrag.
Gesetzliche Krankenversicherung
Budgetierung von diversen Leistungen.
Ganz gestrichen werden Leistungen für Sterilisation (ohne medizinische Indikation), Entbindungsgeld und Sterbegeld.
Private Krankenversicherung
Keine Budgetierung von Leistungen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Versorgungsbezüge und Alterseinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit von pflichtversicherten Rentnern werden künftig mit dem vollen Beitragssatz belegt, somit eine deutlich stärkere Beitragsbelastung der Rentner.
Private Krankenversicherung
Beiträge sind nicht einkommensabhängig. Die Gesellschaften bilden im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherungen Altersrückstellungen in Milliardenhöhe zur Beitragsminderung. Außerdem greift das Gesundheitsreformgesetz 2000: Die Beitragsstabilität im Alter wird für alle privat Versicherten (20- bis 60jährige) durch einen gesetzlichen 10%igen Beitragszuschlag garantiert. Somit werden die Krankenversicherungsbeiträge ab dem 65. Lebensjahr nicht weiter steigen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Keine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit.
Private Krankenversicherung
Rückerstattung bis zu 6 Monatsbeiträgen bei Leistungsfreiheit.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied der privaten Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Leistungen sind vertraglich festgelegt und damit nicht einfach durch Gesundheitsreformen veränderbar. Für Sie bedeutet das eine Kranken-Vollversicherung zum leistungsgerechten Beitrag, Sicherheit
und das Beste für Ihre Gesundheit!
Wir hoffen, dass diese Informationen zu Ihrer Entscheidung beitragen. Um Ihr persönliches Vergleichsangebot zu erhalten, füllen Sie einfach unser Anforderungsformular aus und senden
es uns zu.